Inhaltsverzeichnis
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Editorial: Prothetik – konventionell versus digital
Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Digitale Verfahren rücken in der globalisierten Welt und damit auch in der Prothetik immer mehr in den Vordergrund. Denn die Digitalisierung hat neue Möglichkeiten der intraoralen Abformung und der Herstellung von Zahnersatz eröffnet. Gleichwohl haben konventionelle Verfahren nach wie vor durchaus ihre Berechtigung. Bei der individuell auf die Bedürfnisse und Maßgaben des Patienten abgestimmten prothetischen Behandlung sind die Vor- und Nachteile beim Einsatz unterschiedlicher Verfahren gegeneinander abzuwägen – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Zahnarzt ist angesichts der vielfältigen Möglichkeiten mehr denn je gefordert...
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Statement: Digitalisierung – Quo vadis?
Sanitätsrat Dr. Hans Joachim Lellig, Vorsitzender der Ärztekammer des Saarlandes
Die Digitalisierung schreitet in unserer Gesellschaft unaufhörlich voran – in den letzten Jahren hat das Tempo rasant zugenommen. Natürlich betrifft diese Entwicklung auch das gesamte Gesundheitswesen und damit die Zahnärzteschaft. Wurden vor zehn Jahren in der Zahnarztpraxis noch überwiegend die Patientendaten mittels Karteikartensystem verwaltet, ist ein digitales Praxisverwaltungssystem aus dem heutigen Praxisalltag nicht mehr wegzudenken...
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Der Betrieb einer Zahnarztpraxis bringt zahlreiche unternehmerische und wirtschaftliche Risiken mit sich. So hängt bspw. das Honorar des niedergelassenen Zahnarztes nicht nur von der eigenen Leistung ab, sondern maßgeblich auch von den sich regelmäßig ändernden Vorgaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Wirtschaftliche Praxisrisiken entstehen durch neue oder sich entwickelnde Mitbewerber sowie durch die Aktivitäten von Krankenkassen und Gesundheitspolitik. Praxisinterne Risiken resultieren bspw. aus dem arbeitsrechtlichen Bereich sowie aus umfangreichen Anforderungen hinsichtlich der Praxishygiene, dem Betrieb von Medizintechnik, dem Datenschutz und den Patientenrechten. Diese Liste ließe sich fortsetzen.
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Erfolgreiche Werbekommunikation für die Zahnarztpraxis: Destination: Erfolg
Sabine Nemec, Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Erfolgreiche Werbekommunikation für die Zahnarztpraxis Der Standort und die Zielsetzung einer Praxis geben unter anderem vor, welche Marketingmaßnahmen zum Einsatz kommen. Was aber tun, wenn eine Praxis sich an einem Standort niederlässt, an dem rund 75.000 Menschen arbeiten?
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Heutzutage ist es immer schwieriger, geeignetes zahnmedizinisches Personal zu finden und zu gewinnen. Dabei stellt sich die Frage, welche Bedeutung die Arbeitgebermarke bei der Mitarbeitergewinnung hat. Lohnt sich der Aufwand, ein entsprechendes Employer Branding aufzubauen? Der folgende Beitrag definiert den Begriff der Arbeitgebermarke und zeigt mögliche Recruitingstrategien in der Dentalwelt auf.
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Es ist ein tolles Gefühl, wenn man als Zahnarzt bei Google nach seiner eigenen Praxishomepage sucht und diese dann auf den Spitzenplätzen vorfindet. Die Frage ist allerdings: Spielt der dabei verwendete Suchbegriff für die Patientenakquise überhaupt eine Rolle? Oder nutzen Patienten ganz andere Begriffe, wenn sie bei Google nach einem Zahnarzt oder einer bestimmten Leistung suchen? Diese elementare Frage lässt sich mit einem kosten-freien Tool von Google beantworten.
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Weiß ist heiß – dieser Trend gilt nicht nur für elegante Möbel oder den modischen Clean-Look, sondern auch für die positive Ausstrahlung schöner Zähne. Ein perlweißes Lächeln, vor einigen Jahrzehnten noch das Privileg von Hollywood-Stars, ist inzwischen auch in Deutschland stark nachgefragt. Umso erstaunlicher, dass ein Großteil der selbstständigen Zahnärzte das wirtschaftliche Potenzial dentalästhetischer Behandlungen immer noch nicht erkannt hat.
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Über kaum ein Thema existieren so viele Halbwahrheiten wie über die negative Arztbewertung im Internet. Angesichts der Vielzahl sich scheinbar teils widersprechender Gerichtsurteile mag dies vielleicht nicht verwundern. Auch der Umgang der Bewertungsportale mit Beanstandungen und Löschungsanträgen entwickelt sich stetig weiter. Viele Ärzte sind entsprechend verunsichert und resignieren, statt sich dem Thema aktiv zu widmen.
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Der Ausfall einer Praxismanagerin oder einer Verwaltungsfachkraft würde in vielen Praxen zu erheblichen organisatorischen Problemen im Arbeitsablauf führen. Nicht so in der Zahnarztpraxis von Dr. Petra Bagusche (Foto) in Böblingen: Dank des konsequenten Einsatzes der Praxismanagementsoftware lief der Betrieb nicht nur reibungslos weiter, es konnten auch zusätzliche Effizienzgewinne erzielt werden.
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Marketing ist Bestandteil des unternehmerischen Gesamtprozesses und aus der Organisationsstruktur einer Zahnarztpraxis nicht wegzudenken. Privatleistungen können bis zu 50 Prozent des Praxisumsatzes ausmachen, daher sollte deren Kommunikation ein zentraler Bestandteil des Marketingkonzeptes sein. Gut versicherte Patienten sind eher bereit, Privatleistungen in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund ist es für jede Praxis durchaus zu empfehlen, das Thema private Zahnzusatzversicherung in das Marketingkonzept einer zahnmedizinischen Praxis einzubinden.
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Seit dem Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) können auch Zahnärzte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen. Dies stellt insbesondere für Praxen auf Wachstumskurs eine gute Alternative zur Aufnahme von Juniorpartnern dar, die mit vielen Risiken behaftet ist. Werden Berufsausübungsgemeinschaften, mit Senior- und Juniorpartnern als Gesellschafter, von der Rechtsprechung als sogenannte „unechte Gemeinschaftspraxen“ eingestuft, drohen sowohl Honorarrückforderungen als auch die Gewerbesteuerpflichtigkeit der Praxis. Darüber hinaus können sich auch sozialversicherungsrechtliche Risiken ergeben.
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Aktuell sind zwei Entwicklungen im Bereich der zahnärztlichen Niederlassung mit großer Spannung zu verfolgen: Zum einen liegt ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Februar 2015 (B 6 KA 11/14 R) vor, dass erstmals klargestellt hat, dass ein niedergelassener Zahnarzt auch zwei halbe Zulassungen für zwei unterschiedliche Kassenzahnärztliche Vereinigungen beantragen könne. Zum anderen ist durch den Bundestag das Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen worden, welches am 23. Juli in Kraft getreten ist.
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An dieser Stelle können unsere Leser der langjährigen ZWP-Autorin Dr. Lea Höfel Fragen im Bereich Psychologie stellen – in Bezug auf Patienten, das Team und sich selbst. Die Fragen und Antworten finden Sie hier redaktionell aufbereitet wieder. In dieser Ausgabe der ZWP geht es um Patienten, die nicht alleine zur Zahnbehandlung erscheinen können.
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Mein Seminar „Meins bleibt meins!“ zur Wirtschaftlichkeitsprüfung hat schon viele Teilnehmer aufgerüttelt, die mich – nachdem sie verinnerlicht hatten, was alles in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gestrichen wird – verzweifelt gefragt haben: „Was können wir denn sonst berech-nen?“ In der diesjahrigen Neuauflage von „Meins bleibt meins!“ stelle ich deswegen für wichtige Abrechnungsbereiche Alternativen vor: Dies sind Abrechnungspositionen, die im jeweiligen Behandlungskontext anstelle von mit einem hohen Regressrisiko behafteten BEMA-Ziffern dem Patienten vermittelt werden können. Dabei muss man selbstverständlich den rechtlichen Rahmen und das Zuzahlungsverbot beachten. Ferner stelle ich diejenigen zahnärztlichen Leistungen vor, die von den Richtlinien der Kassenzahnheilkunde gefordert, in den Praxen aber regelmäßig nicht erbracht werden, wie zum Beispiel eine röntgenologische Langzeitkontrolle nach einer erfolgten Wurzelbehandlung. Als Grund für diese Nichterbringung sehe ich den Zeitdruck in den Praxen, der es schlicht nicht erlaubt, proaktiv die Patientenkartei zu durchforsten, um solche von den Richtlinien geforderten Behandlungen nachzuhalten...
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Mit der GOZ-Novellierung hatten die Zahnärzte auch die Hoffnung verbunden, dass nach 24 Jahren Stillstand eine angemessene Anpassung an die Kostenentwicklung erfolgt. Klar ist jedoch: Ziel der Neufassung der GOZ war gar nicht die Erhöhung der Vergütung der zahnärztlichen Leistungen, sondern lediglich eine Anpassung der Gebührenordnung an den zwischenzeitlichen Fortschritt in der Zahnmedizin (vgl. Regierungsbegründung zum Referentenentwurf vom 7. März 2011). Insoweit ist die Steigerung des Honorarvolumens um angebliche 6 Prozent zu ganz erheblichen Teilen der Hereinnahme von Leistungen geschuldet, die früher analog oder nach der GOÄ abgerechnet wurden...
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Unter der Leistungsnummer GOZ 2290 wird das Entfernen aller indirekt hergestellten, definitiven Versorgungen, wie Einlagefüllungen, Kronen, Brückengliedern, Teilkronen, Veneers, Stegen oder Ähnlichem, berechnet. Ob die Rekonstruktion zementiert oder adhäsiv befestigt wurde, ist hierfür unerheblich. Auch das Abtrennen von Stegen, Brückengliedern, Wurzelkappen oder sonstigen Verbindungselementen kann unter dieser Ziffer berechnet werden. Das Entfernen von plastischen Füllungsmaterialien ist nicht nach GOZ 2290 berechenbar, da der Leistungsinhalt nicht erfüllt wird.
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Der Autor unterstützt Praxisinhaber und deren Mitarbeiterinnen bei der Einführung der gesetzlich geforderten Qualitäts- und Hygienemanagementsysteme in die Organisationsstruktur einer Zahnarztpraxis und weiß: Wer die „Schlechten“ deckt, wird die „Guten“ verlieren...
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Journalisten und Professoren kommentieren gerne vom Rücksitz aus den „Fahrstil“ von Fondsmanagern und Anlageberatern. Wie eine Schwiegermutter wissen sie alles besser und können im Nachhinein immer genau sagen, was richtig gewesen wäre. Keine große Kunst, aber trotzdem beliebt. Ich kenne auch jeden Montag die Lottozahlen vom Samstag davor...
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Versorgung eines zahnlosen Oberkiefers: Bedingt herausnehmbare Brücke auf sechs Implantaten
Dr. med. dent. Kleanthis Manolakis, ZTM Diamantis Tsifoutakos, ZTM Georgios Nikolaou
Die implantatprothetische Versorgung älterer Patienten rückt durch den demografischen Wandel in den meisten hoch entwickelten -Industriestaaten vermehrt in den Mittelpunkt des fachlichen Interesses. Dass die damit verbundenen Weiterentwicklungen in der Implantologie eine vorhersehbare Versorgung auf -wenigen Implantaten ohne umfangreiche Vorbehandlungs-maßnahmen ermöglichen, zeigt der folgende Fallbericht einer 73-jährigen Patientin.
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Tipps für ein effizientes klinisches Vorgehen: Komplikationen bei voll-keramischen Restaurationen
Priv.-Doz. Dr. Sven Rinke, M.Sc., M.Sc.
Vollkeramische Versorgungen im Front- und Seitenzahnbereich sind heute ein fester Bestandteil der festsitzenden prothetischen Versorgungskonzepte. Doch die Härte des Werkstoffs erfordert ein Spezialinstrumentarium.
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Die implantologische Versorgung des posterioren Oberkiefers ist nach wie vor eine Herausforderung, da der vorhandene Knochen in Quantität und Qualität limitiert sein kann und häufig ist. Doch genau in dieser Region ist eine Lastaufnahme von 50–400 N oder auch mehr zu erwarten. Nachfolgend wird ein Fall beschrieben, der für den Autor dieses Beitrages eine Bestätigung ist, mit dem Wissen um anatomische Ressourcen den Aufwand zu limitieren.
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Dentinogenesis imperfecta -hereditaria - Implantologische Möglichkeiten
Dr. Dusan Vasiljevic, Vladan Vasiljevic
Ästhetik spielt in der heutigen Zeit eine große Rolle. So ist es nicht ungewöhnlich, dass sich der Einzelne dem Idealbild annähert, um das Selbstwertgefühl zu stärken. Zu diesem Erscheinungsbild gehören auch weiße, gerade und gepflegte Zähne. Patienten, die an Dentinogenesis imperfecta hereditaria leiden, haben jedoch durch die genetisch bedingte Dentinstrukturanomalie Schwierigkeiten mit den Zähnen – besonders in Funktion und Ästhetik. Das folgende Fallbeispiel erörtert dazu implantologische Möglichkeiten zur Verbesserung der ästhetischen Situation der Betroffenen.
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Die Delegation von Aufgaben ist ein wichtiger Faktor für den Praxiserfolg. Denn der Praxisinhaber gewinnt so Zeit für andere Aufgaben und erhöht damit die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens. Zahnarzt Dr. Gerhard Werling nutzt die CAD/CAM-Technologie in seiner Gemeinschaftspraxis in Bellheim, um seine Mitarbeiterinnen effizient in die computergestützte Fertigung von Restaurationen einzubinden.
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Innovationskraft seit nunmehr 125 Jahren – dies ist das Ergebnis der Synergien vieler Kompetenzen, auf die W&H seit jeher setzt. Als Komplettanbieter kann das Unternehmen seine Erfahrung aus einzelnen Anwendungsbereichen bündeln und diese universelle Stärke nutzen, um Produkte genau auf die Bedürfnisse von Zahnarztpraxen abzustimmen. So entstehen zum Bei-spiel hocheffiziente Hygienelösungen wie die diesjährige Herbstinnovation Lisa Remote. Im Interview spricht Produktmanager Alejandro Ramirez über die Produktion und die Vorteile des neuen Lisa-Sterilisators.
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Der Weg in die digitale Zukunft ist für viele Praxen noch immer eine Herausforderung. Gleichwohl ist die Akzeptanz der Technologien für viele Behandlungsschritte bereits vorhanden und nimmt immer weiter zu, denn der digitale Workflow bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, die sehr gut mit den Trends in der Zahnmedizin korrespondieren: minimalinvasives Vorgehen, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik.
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Der alte Wunsch nach weißen Zähnen kann heute endlich erfüllt werden. Hatte man die Versuche dazu früher eher mit berechtigter Skepsis betrachtet, so haben moderne Methoden das Vertrauen gestärkt: Zahnaufhellung als Prophylaxemaßnahme, die durchaus medizinisch indiziert sein kann, erhält durch den anhaltenden Gesundheits- und Wellnesstrend immer mehr Zuspruch und Nachfrage. Die Änderungen in der Gesetzgebung 2012 haben außerdem das Geschäft mit zweifelhaften Do-it-yourself-Angeboten beschränkt. Jetzt liegt die komplette Verantwortung in den Händen des approbierten Zahnmediziners. Das Vertrauen auf effiziente sowie sichere Produkte hilft ihm dabei, diese Verantwortung zu tragen, und wirkt sich darüber hinaus positiv auf die Compliance seiner Patienten aus.
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Multiresistente Keime, Risikopatienten, Mitarbeiterschutz und Haftungsrisiko – aus Gründen wie diesen ist eine gründliche Desinfektion in der modernen zahnmedizinischen Praxis unverzichtbar. Dabei stellt es täglich eine neue Herausfordernung dar, den geforderten hohen Hygienestandard sicher zu erfüllen. So führt das Team zwar unter anderem eine regelmäßige und gründliche Reinigung aller Flächen durch. Doch können sich bei diesen Routinemaßnahmen gewisse Grundsatzprobleme und typische Tücken des Hygienealltags zu einem nicht zu unterschätzenden Restrisiko addieren.
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Seit Anfang Juni ist das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft. Es soll in erster Linie die vertragsärztliche Versorgung verbessern und auch in Zukunft sicherstellen. Konkret Zahnärzten wird damit aber nun flächendeckend eine neue Chance eröffnet, die Ärzte anderer Fachbereiche bereits seit einigen Jahren nutzen.
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Orthopantomogramme (OPG) sind bei Diagnostik und implantologischer Planung in deutschen Praxen heute das gängigste Verfahren, um sich eine Übersicht über den dentomaxillofazialen Komplex zu verschaffen. Um die Planung in eine definitive Versorgung überführen zu können, ist ein OPG mit röntgendichtem Messkörper vordefinierter Größe unverzichtbar. Ein neues Hilfsmittel sorgt hier künftig für schnellere Befunde.
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Mit der Einführung von neuen Technologien und höchst effizienten Produkten hat orangedental die Entwicklung vor allem im Bereich des Röntgens und der innovativen Spezialgeräte in den letzten Jahren vorangetrieben. Mit starken Röntgenprodukten „made in Seoul“ und eigenen Entwicklungen „made in Biberach“ schafft orangedental kontinuierlich echte Premium-Innovationen.
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Interview: Wir kümmern uns um Ihr Honorar
Majang Hartwig-Kramer im Gespräch mit Anja Kotsch und Lutz Schmidt
In Deutschland gibt es lt. Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung knapp 90.000 Zahnärzte, wobei 53.300 als niedergelassene Zahnärzte praktizieren (Stand 2013). Immer mehr von ihnen geben ihre komplette Abrechnung in professionelle Hände, um mehr Zeit für die eigentliche Arbeit zu haben.
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Eine Wahnsinnsperformance hinzulegen ist gar nicht schwer. Sie müssen nur hohe Risiken eingehen und Glück haben. Das heißt, wenn die Märkte laufen, brauchen Sie nur Vollgas draufzuhalten. Am besten mit einem 4-fach gehebelten Knock-out-Zertifikat. Solange es brummt, lassen Sie damit alle Freunde, Kollegen, Stammtischbrüder und Vermögensverwalter blass aussehen. Dumm nur, wenn das Risiko eintritt, denn dann ist das ganze Geld weg. Umgekehrt können Sie auch fantastische Traumrenditen erwirtschaften, wenn Sie in Baisse-Zeiten short gehen und/oder massenhaft Put-Optionen im Depot haben. Aber auch hier gilt, dumm, wenns anders kommt, dann ist schnell viel Geld verloren.