Inhaltsverzeichnis
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Der Gesetzgeber fordert im Rahmen des E-Health-Gesetzes die Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen mit dem Ziel, medizinische Patienteninformationen schnell und einfach verfügbar zu machen. Das bedeutet, dass Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Beteiligte medizinisch relevante Daten rechtsverbindlich mithilfe der Telematikinfrastruktur (TI) austauschen können. Für diese Datenautobahn benötigt man ein digitales Kommunikationsnetz mit den höchsten Ansprüchen an die Datensicherheit...
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Die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen befindet sich im Aufbau. Seit Ende des Jahres 2017 werden alle Praxen sukzessive an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen. Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und andere Akteure des Gesundheitswesens sollen dann künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinische Daten austauschen können...
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Nach einem langwierigen und teilweise recht mühsamen Prozess ist es seit Anfang des Jahres endlich gelungen, die Ergebnisse der Arbeit von gematik und Industrie an einem sicheren Gesundheitsnetz in den Versorgungsalltag zu bringen. Bisher sind schon mehr als 23.000 Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Damit wird heute bereits bei ca. 10 Prozent aller Arztbesuche die TI genutzt, also die elektronische Gesundheitskarte der Versicherten gesteckt, auf Gültigkeit und Aktualität überprüft und gegebenenfalls aktualisiert...
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Digitale Kommunikationswege sind längst im gesellschaftlichen Alltag etabliert. Nur dem Gesundheitswesen fehlte bislang ein flächendeckend entsprechender Ersatz für eine papiergebundene Kommunikation. Per Post oder Fax versandte Arztbriefe oder Laborbefunde sowie Patienten, die ihre Röntgenbefunde von einer Praxis zur anderen transportieren, sind nach wie vor keine Seltenheit...
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Befunde, Diagnosen oder Röntgenbilder sind sensible und besonders schützenswerte Daten, welche nicht einfach per E-Mail versendet werden dürfen. Das Versenden medizinischer Daten mittels unverschlüsselter E-Mail ist gemäß Bundesdatenschutz verboten. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen zusätzlich noch an Bedeutung gewonnen.
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Die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur ist eine Aufgabe, die verschiedener Vorbereitungen bedarf. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf muss Ihre Praxis eine Reihe von technischen und organisatorischen Grundvoraussetzungen erfüllen.Als praktische Hilfestellung für die Praxis wurde diese Checkliste erstellt, mit der Sie einen Großteil der benötigten Voraussetzungen für die Telematikinfrastruktur vorab selbst prüfen können. Die Informationen dienen dazu, sich einen Überblick über ggf. fehlende Infrastruktur in der Praxis zu verschaffen und den notwendigen Handlungsbedarf ermitteln zu können.Wir empfehlen Ihnen, sich mit den technischen und organisatorischen Erfordernissen zu befassen, um Ihre Praxis TI-tauglich zu machen. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann in der Praxis die TI-Installation vorgenommen werden.
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Die gute Nachricht zuerst: Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur müssen die Praxen nicht selbst tragen. Sowohl die Erstausstattung mit den entsprechenden technischen Komponenten als auch der laufende Betrieb werden von den Krankenkassen per Gesetz finanziert. Die schlechte Nachricht: Trotz einiger Schwierigkeiten des Marktes, die für die Ausstattung nötigen Geräte zur Verfügung zu stellen, besteht der Gesetzgeber auf eine schnellstmögliche Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Andernfalls drohen Honorarkürzungen.
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Die Telematikinfrastruktur kommt: Bis Ende des Jahres 2018 sollen Zahnärzte ans Netz gehen. Doch stehen viele Mediziner dem Projekt kritisch gegenüber und sehen den Sinn dahinter nicht. Die Skepsis ist groß und der Zeitplan straff. Was erwartet Zahnarztpraxen bei der Anbindung ans Telematiknetz? Was gilt es bei der Installation zu beachten? Und wie verändert sich der Praxisalltag durch E-Health? Wir haben uns umgehört: bei einer Zahnarztpraxis und ihrem Systembetreuer nach Einrichtung der Telematikinfrastruktur.Wer den Markt beobachtet, der erkennt eine Vielzahl von Szenarien, wie Zahnärzte mit der Telematikinfrastruktur umgehen. Während einige noch warten möchten oder sich komplett verweigern, packen andere das Thema an und handeln. So auch die Zahnärztin Dr. Sabine Kusche vom Zahnarztteam Warburg (Bild). Bereits seit März 2018 arbeiten sie und ihr Team im Telematiknetz – und blicken heute auf eine gelungene Installation zurück.
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Lange wurde über das Thema „Telematik“ informiert, nun ist es so weit: In den kommenden Monaten sollen alle Praxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Kein Problem – dank dental bauer und seinem exklusiven Kooperationspartner VisionmaxX.
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Mit dem Telematik-Rollout und der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden in Deutschland in den letzten sechs Monaten zwei der größten Pro-jekte auf den Weg gebracht. Nicht nur die Umsetzung der Telematikinfrastruktur in sämtlichen Zahnarztpraxen, auch das zusätzliche Inkrafttreten der DSGVO stellt für viele Praxen eine echte Doppelbelastung dar.
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Die Firma Baumgartner & Rath GmbH, mit Sitz in München und Niederlassung in Pulheim bei Köln, fungiert als Dienstleistungsanbieter für verschiedene Hightech-Dentallösungen und besitzt seit 25 Jahren ein fundiertes Know-how für die unterschiedlichsten Modelle. Wir sprachen mit dem Geschäftsführer Jörg Rath (Dipl. IT-Betriebswirt) über das Thema Telematikinfrastruktur (TI) und wie die Implementierung für Zahnarztpraxen funktioniert.
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Die DENS GmbH aus Teltow bietet umfassende Gesamtlösungen für die Praxis-IT, auch im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Zum festen Team der DENS-Spezialisten gehört Dr. Markus Heckner: Als Mitglied der Geschäftsleitung gab er uns im Gespräch seine ganz persönliche Einschätzung zur gegenwärtigen und künftigen Umsetzung der TI.