Inhaltsverzeichnis
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Editorial: Hygiene-Handbuch - Gebrauchsanweisung für Ihre Praxisorganisation
Christoph Jäger, Geschäftsführer QMB – Qualitäts-Management-Beratung
Jeder von Ihnen hat sich schon einmal ein technisches Gerät gekauft. Bei der Inbetriebnahme des Gerätes verzichten wir oft aus Bequemlichkeit oder Zeitnot darauf, die mitgelieferte Gebrauchsanleitung vor der eigentlichen Inbetriebnahme zu lesen. Wir versuchen mit unserem Verstand das Gerät ohne diese technischen Anleitungen in Betrieb zu nehmen. Wir experimentieren und tüfteln, stecken die Kabel um, drücken die Schalter in anderer Reihenfolge und wollen nicht aufgeben, das Gerät ohne diese wichtigen Informationen der Inbetriebnahme zu starten...
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Im heutigen zahnmedizinischen Sprachgebrauch ist Praxis-hygiene am besten mit dem englischen Begriff „infection control“ zu definieren. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die den Zweck haben, die Übertragung von Krankheiten zwischen den bei der zahnmedizinischen Behandlung beteiligten Personen zu verhindern. Ein wesentlicher Bestandteil der Infektionsprävention ist die hygienische Aufbereitung des Instrumentariums.
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Viele Betreiber von Arztpraxen ärgern sich über den immer größer werdenden Aufwand bei der Überwachung ihrer Aufbereitungsprozesse. Ob Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG), ob Siegelgerät, ob Sterilisator, immer wieder ist der Betreiber aufgefordert seine Aufbereitungsprozesse zu kontrollieren.
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Hygiene ist in der Zahnarztpraxis eine Selbstverständlichkeit und im Sinne der Patientensicherheit ein Muss. Der Hygienestandard in deutschen Zahnarztpraxen ist erwiesenermaßen sehr hoch. Instrumente werden täglich sterilisiert, Arbeitsflächen desinfiziert und Zahnärzte sowie Helferinnen arbeiten nur mit Handschuhen und Mundschutz. Doch ein vermeintlich harmloser Gegenstand fällt in vielen Praxen durch das Hygieneraster: Patientenserviettenhalter. Diese sind häufig mit Keimen belastet, wie eine aktuelle Studie belegt. Abhilfe schaffen können Einwegserviettenhalter, die leicht zu handhaben sind und eine sichere Alternative zu herkömmlichen Haltern aus Metall oder Kunststoff bieten.Hygiene ist in der Zahnarztpraxis eine Selbstverständlichkeit und im Sinne der Patientensicherheit ein Muss. Der Hygienestandard in deutschen Zahnarztpraxen ist erwiesenermaßen sehr hoch. Instrumente werden täglich sterilisiert, Arbeitsflächen desinfiziert und Zahnärzte sowie Helferinnen arbeiten nur mit Handschuhen und Mundschutz. Doch ein vermeintlich harmloser Gegenstand fällt in vielen Praxen durch das Hygieneraster: Patientenserviettenhalter. Diese sind häufig mit Keimen belastet, wie eine aktuelle Studie belegt. Abhilfe schaffen können Einwegserviettenhalter, die leicht zu handhaben sind und eine sichere Alternative zu herkömmlichen Haltern aus Metall oder Kunststoff bieten.
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Rund 500.000 Nadel- und Stichverletzungen ereignen sich nach Expertenschätzungen jährlich in medizinischen Praxen in ganz Deutschland. Die Dunkelziffer dürfte weit darüber liegen, da längst nicht alle Verletzungen ordnungsgemäß der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Brisanz dieses Themas sollten Angestellte aus dem Gesundheitsdienst nicht unterschätzen. Selbst kleinste Blutmengen verfügen über genügend Erreger wie Hepatitis B, Hepatitis C und HIV, die zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können. Um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, gilt es, folgende Fragen zu beantworten: Werden spezielle Anforderungen an die Sammelbehälter gestellt? Wo im Behandlungszimmer sollen die Sammelbehälter stehen? Ist die Entsorgung über den Hausmüll möglich? Wer kann bei diesen Fragen beraten?
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Seit über 150 Jahren wird Amalgam in der Zahnmedizin eingesetzt. Und gefühlt genauso lange wird diskutiert, ob das in den Amalgamlegierungen enthaltene Quecksilber zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Zweifelsfrei beendet ist diese Diskussion noch lange nicht. Fest steht aber, dass Quecksilber an sich ein hochgiftiger Stoff ist. So giftig, dass nur ein Gramm Quecksilber eine Million Liter Wasser verunreinigen kann. Doch genauso sicher ist, dass Amalgam auf absehbare Zeit nicht aus den Zahnarztpraxen verschwinden wird. Und damit wird in Zukunft in fast jeder Praxis eine beträchtliche Menge giftiger Amalgamabfall vorhanden sein, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
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In den Zahnarztpraxen häufen sich die Empfehlungen, Gesetze und Richtlinien zum Thema „Dokumentationspflicht“. Die Me-dizinprodukte-Betreiberverordnung und die RKI-Richtlinie zur Infektionsprävention in der Zahnmedizin von 2006 sind nur eini-ge Beispiele. Insbesondere die Dokumentationspflicht im Bereich der Instrumentenaufbereitung sorgt durch den damit verbundenen arbeitstäglichen Arbeitsaufwand für Diskussionen. Darum stehen viele Zahnärzte immer wieder vor der Frage: „Welche Dokumentationsmöglichkeiten gibt es und welche Vor- und Nachteile bringen sie mit sich?“ Darüber hat die ZWP-Redaktion mit Manfred Korn gesprochen, dem Geschäftsführer der Firma Comcotec Messtechnik GmbH.
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„Unsere Freude ist natürlich groß, denn wir sehen die Erfolge in der Praxis erneut und ganz aktuell wissenschaftlich untermauert“, so Christian Kunze, einer der beiden Geschäftsführer von BLUE SAFETY, in seiner ersten Reaktion auf die guten Nachrichten aus Bonn. Am Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn wurde die Wirksamkeit des durch die BLUE SAFETY-Technologie erzeugten Biozids im quantitativen Suspensionsversuch getestet. In einer zweiten Phase wurde mit der BLUE SAFETY Lösung in einer der Trinkwasserverordnung 2001 entsprechenden Dosierung die Desinfektion einer Dental-einheit simuliert.
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NETdental aus Hannover, Deutschlands kundenorientierter Online-Dentalhandel, startete im März in eine neue Dimension: Mit netdental.tv hat ein eigener Internetkanal Premiere. Hier kann sich der Zahnarzt rund um die Uhr informative Videos über Produktneuheiten anschauen. Videos, die sich wohltuend von den üblichen Hersteller- und Messevideos unterscheiden.