Inhaltsverzeichnis
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Seit nahezu 40 Jahren wird der Laser als Instrument zur Therapie und Diagnose in der Medizin und Zahnmedizin eingesetzt. Seine Vorteile gegenüber konventionellen Methoden, wie berührungsfreies und damit aseptisches Arbeiten sowie die meist reduzierte Traumatisierung des Gewebes, sind unbestritten. Darüber hinaus ermöglicht die Spezifik des Laserlichtes die Erschließung völlig neuer Behandlungs- und Operationstechniken.
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Seit Jahren hoffen die wenigen verbliebenen Anbieter von Dentallasern auf einen deutlichen Schub bei den Verkaufszahlen. Die Gefahr, dass diese Hoffnung enttäuscht werden könnte, ist nach wie vor vorhanden. Die Branche versteht es nur unzureichend, die positiven Ansätze der letzten Jahre wirklich zu -nutzen und dem Laser den gebührenden Platz im Rahmen der modernen Zahnmedizin zu erkämpfen. Die -Ursachen hierfür waren und sind vielfältig.
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Am Anfang war das Licht...: Physikalisch-physiologische Grundlagen zu Licht- und Lasereffekten in der Therapie
Dr. rer. nat. Ulrich Warnke
Kurioserweise war Licht in früheren Zeiten als Therapiemittel besser bekannt und wurde -häufiger -verwendet als heute. Eine Renaissance der Lichttherapie ergab sich durch den Einsatz von -Lasern, insbesondere durch den relativ einfach zu handhabenden Halbleiterlaser. Speziell der Softlaser wird unter diesem -Aspekt immer erfolgreicher eingesetzt, aber auch umstritten -diskutiert. Genaue Erkenntnisse zur Funktionsweise halfen hier, Vorbehalte abzubauen, -Indikationen zu bestätigen.
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Duty Cycle: Akademischer Begriff oder von klinischer Relevanz?
Dr. med. dent. Gottfried Gisler, M.Sc.
Während der Begriff Duty Cycle das Verhältnis von Pulsdauer zu Pulsperiode beschreibt, ist er jenseits der physikalischen -Terminologie auch ein Konzept, das bei der laserunterstützten dentalen Therapie immer mehr Einsatz findet. Im folgenden -Artikel werden drei verschiedene Wellenlängen beschrieben, die mit drei klinischen Effekten und Duty Cycles korrespondieren.
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Wasser ist eine auf dieser Welt einzigartige chemische Verbindung, denn sie kommt in der Natur in allen drei Aggregatzuständen – flüssig, fest und gasförmig – vor. Die Wechselwirkungen der verschiedenen Laser mit diesem Element, aus dem der Mensch zu etwa 70 Prozent -besteht, sind hingegen vielfältig. Für den medizinischen Einsatz von Lasern in der täglichen Praxis ist es daher sinnvoll, den Effekt der einzelnen Laserarten auf die wasserhaltigen biologischen Gewebe richtig verstehen und einschätzen zu können.
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In den letzten 25 Jahren haben sich im Bereich der Zahnheilkunde Laser unterschiedlichster Wellenlängen für den adjuvanten Einsatz im Bereich von Parodontologie, Endodontologie aber auch orale Chirurgie sowie Kardiologie ihren festen Platz gesichert. Durch die Verdienste führender Forscher im Bereich der dentalen Laseranwendung, wie Professor Gutknecht, Professor Lampert oder Professor Frentzen, hat die Deutsche Gesellschaft für Laserzahnheilkunde e.V. als assoziiertes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. ihre Akkreditierung erlangt.
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Aufbereitung und Sterilisation optischer Fasern von Diodenlasern
Priv.-Doz. Dr. Jörg Meister, Univ.-Prof. Dr. Christoph Bourauel, ZA Alexander Pioch, Prof. Dr. Matthias Frentzen
Beim Einsatz von Diodenlasern in der Zahnheilkunde ist die -Wiederverwendbarkeit von Appli-katorspitzen hinsichtlich Kosteneinsparung ein offenes Diskussionsthema. Eine Mehrfachnutzung darf jedoch nur unter Berücksichtigung angemessener Hygienerichtlinien erfolgen. Dieser Prozess kann jedoch Alterungserscheinungen hervorrufen, welche die optomechanischen Eigenschaften der Applikatoren verändern.
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In unserem Dienstleistungszeitalter möchte sich auch der Zahnarzt seinen (potenziellen) -Patienten informativ präsentieren. Dabei ist es dem Arzt/Zahnarzt grundsätzlich erlaubt, zu werben. In diesem Beitrag werden die Möglichkeiten und Grenzen im -Rahmen der Berufsordnung näher vorgestellt. Zudem soll – unter -Beachtung der hierzu ergangenen Recht-sprechung – eine Einschätzung dahin gehend erteilt werden, inwieweit die -Bezeichnung -„Tätigkeitsschwerpunkt Laserbehandlung“ eine berufsrechtswidrige Werbung darstellt.