6. Die ausgewiesenen Gebühren für Studenten werden nur für Studenten der Medizin/Zahnmedizin im Erststudium mit Nachweis gewährt. Das heißt, nicht für Masterstudiengänge im Zweitstudium (z. B. Uni Krems) und/oder vergleichbare postgraduierte Studiengänge und Ausbildungen.
7. Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Der Gesamtrechnungsbetrag ist bis spätestens 2 Wochen vor Kongressbeginn (Eingang bei der OEMUS MEDIA AG) auf das angegebene Konto unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu überweisen.
8. Ein Rücktritt von der Kongressteilnahme ist generell möglich. Je nach Zeitpunkt der Absage fallen hierfür Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Kongressbeginn betragen die Stornierungsgebühren 50 € brutto. Bei einem Rücktritt bis 21 Tage vor Kongressbeginn betragen die Stornierungsgebühren 50% des Rechnungsbetrages. Bei einem späteren Rücktritt betragen die Stornierungsgebühren 100%. Die Teilnahme ist selbstverständlich auf einen Ersatzteilnehmer übertragbar.
9. Bei Unter- oder Überbelegung des Kongresses oder bei kurzfristiger Absage eines Kongresses oder der Änderung des Kongressortes werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt. Für die aus der Absage eines Kongresses oder der Änderung des Kongressortes entstehenden Kosten sind die Veranstalter und die Organisatoren nicht haftbar. Der von Ihnen bereits bezahlte Rechnungsbetrag wird Ihnen umgehend zurückerstattet.
10. Änderungen des Programmablaufs behalten sich Veranstalter und Organisatoren ausdrücklich vor. Beide haften auch nicht für Inhalt, Durchführung und sonstige Rahmenbedingungen eines Kongresses.
11. Während des Kongresses, Seminars und Workshops werden vom Veranstalter Video- und Fotoaufnahmen gemacht. Diese dienen u. a. der Berichterstattung und auch der Vorankündigung sowie Vermarktung künftiger Veranstaltungen in sozialen Netzwerken, der Presse und in Druckprodukten.
12. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen für den Internationalen Jahreskongress der DGZI an.
13. Gerichtsstand ist Leipzig
14. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.