AGB für Veranstaltungen der DGET

1. Die Kongressanmeldung erfolgt online, schriftlich auf den vorgedruckten Anmeldekarten oder formlos. Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung so früh wie möglich wünschenswert. Die Kongresszulassungen werden nach der Reihenfolge des Anmeldeeinganges vorgenommen.
 
2. Veranstalter der Jahrestagung der DGET sowie der Frühjahrsakademie der DGET ist die DGET (Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V.). Veranstalter der Gemeinschaftstagung Zahnerhaltung sind die DGZ (Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung e.V.), die DGET, die DGPZM (Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin e.V.) sowie die DGR²Z (Deutsche Gesellschaft für Restaurative und Regenerative Zahnerhaltung e.V.). Die Organisation aller genannten Veranstaltungen erfolgt durch die OEMUS MEDIA AG.
 
3. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der OEMUS MEDIA AG ist die Kongressanmeldung für Sie verbindlich. Sie erhalten umgehend eine Buchungsbestätigung und die Rechnung. Für Veranstalter und Organisatoren tritt die Verbindlichkeit erst mit dem Eingang der Zahlung ein.
 
4. Bei gleichzeitiger Teilnahme von mehr als 2 Personen aus einer Einrichtung (Praxis, Labor, Klinik etc.) an einem Kongress gewähren wir 10% Rabatt auf die Kongressgebühr, sofern keine Teampreise ausgewiesen sind. Die Frühjahrsakademie der DGET ist von sämtlichen Rabatten ausgeschlossen.
 
5. Es gelten die bei der Buchung ausgewiesenen Teilnahmegebühren.
 

6. Die ausgewiesenen Gebühren für Studenten werden nur für Studenten der Medizin/Zahnmedizin im Erststudium mit Nachweis gewährt. Das heißt, nicht für Masterstudiengänge im Zweitstudium (z. B. Uni Krems) und/oder vergleichbare postgraduierte Studiengänge und Ausbildungen.

7. Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Der Gesamtrechnungsbetrag ist bis spätestens 2 Wochen vor Kongressbeginn (Eingang bei der OEMUS MEDIA AG) auf das angegebene Konto unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu überweisen.

8. Ein Rücktritt von der Kongressteilnahme ist generell möglich. Je nach Zeitpunkt der Absage fallen hierfür Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Kongressbeginn betragen die Stornierungsgebühren 50 € brutto. Bei einem Rücktritt bis 21 Tage vor Kongressbeginn betragen die Stornierungsgebühren 50% des Rechnungsbetrages. Bei einem späteren Rücktritt betragen die Stornierungsgebühren 100%. Die Teilnahme ist selbstverständlich auf einen Ersatzteilnehmer übertragbar.

9. Bei Unter- oder Überbelegung des Kongresses oder bei kurzfristiger Absage eines Kongresses oder der Änderung des Kongressortes werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt. Für die aus der Absage eines Kongresses oder der Änderung des Kongressortes entstehenden Kosten sind die Veranstalter und die Organisatoren nicht haftbar. Der von Ihnen bereits bezahlte Rechnungsbetrag wird Ihnen umgehend zurückerstattet.

10. Änderungen des Programmablaufs behalten sich Veranstalter und Organisatoren ausdrücklich vor. Beide haften auch nicht für Inhalt, Durchführung und sonstige Rahmenbedingungen eines Kongresses.

11. Während des Kongresses, Seminars und Workshops werden vom Veranstalter Video- und Fotoaufnahmen gemacht. Diese dienen u. a. der Berichterstattung und auch der Vorankündigung sowie Vermarktung künftiger Veranstaltungen in sozialen Netzwerken, der Presse und in Druckprodukten.

12. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen für die Jahrestagung der DGET, die Gemeinschaftstagung Zahnerhaltung (DGET/DGZ/DGPZM/DGR²Z) sowie für die Frühjahrsakademie der DGET an.

13. Gerichtsstand ist Leipzig

14. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.

 

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